Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle nutzbar sein – auch mit Tastatur, Screenreader, starker Vergrößerung oder eingeschränktem Farbsehen.
Was diese Website anbietet
Unter vetaregio.de informieren wir über unsere tierärztlichen Leistungen an den Standorten Köthen und Osternienburg: Sprechzeiten, Adressen, Rufnummern, Fachbereiche, unser Team, offene Stellen und den aktuellen tierärztlichen Notdienst. Über ein Formular können Sie uns eine Nachricht senden und einen Termin anfragen.
Diese Erklärung selbst ist Teil der Website und damit in demselben barrierefreien Format abrufbar wie alle übrigen Inhalte: als Text, der vorgelesen, vergrößert und mit der Tastatur erreicht werden kann.
Wie Sie die Website bedienen können
- Nur mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste springen Sie von einem Bedienelement zum nächsten, mit der Eingabetaste folgen Sie einem Link. Der erste Tabulatorsprung führt auf „Zum Inhalt springen" und überspringt damit die Navigation. Das jeweils gewählte Element ist deutlich umrandet.
- Ohne JavaScript: Alle Inhalte und das Kontaktformular funktionieren auch dann, wenn Ihr Browser kein JavaScript ausführt. Die Rufnummern des Notdienstes stehen in diesem Fall unverändert bereit.
- Vergrößert: Sie können die Seite auf 200 Prozent und mehr vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder waagerecht gescrollt werden muss.
- Mit Screenreader: Überschriften sind gestuft, Bilder haben Textalternativen, Rufnummern werden mit Ort und Zuständigkeit angekündigt, und Formularfelder sind beschriftet. Meldet das Formular einen Fehler, springt der Schreibcursor in das betroffene Feld und die Begründung wird vorgelesen.
- In dunkler Darstellung: Die Seite übernimmt die Einstellung Ihres Systems. Bewegung wird reduziert, wenn Sie das in Ihrem Betriebssystem so eingestellt haben.
- Telefonisch statt digital: Alles, was Sie hier lesen oder über das Formular schreiben können, können Sie auch am Telefon erledigen. Die Rufnummern stehen unten.
Wie wir die Anforderungen erfüllen
Maßstab sind die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG, die für Websites auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 und damit auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Konformitätsstufe AA verweisen. Wir haben die Website daran gemessen und dabei umgesetzt:
- Aufbau mit bedeutungstragendem HTML – Überschriften, Listen, Tabellen und Formularbeschriftungen sind nicht nur optisch, sondern auch technisch als solche gekennzeichnet.
- Farbkontraste, die für Text durchgängig mindestens 4,5:1 erreichen. Geprüft wurde jede Textfarbe gegen jeden Hintergrund, auf dem sie vorkommt, in heller und dunkler Darstellung.
- Bedienelemente mit einer Zielfläche von mindestens 44 Pixeln, damit auch Rufnummern auf dem Telefon zuverlässig getroffen werden.
- Sichtbare Umrandung jedes Elements, das den Tastaturfokus hat.
- Textalternativen zu allen inhaltstragenden Bildern.
- Fehlermeldungen des Formulars in verständlicher Sprache statt technischer Codes, verbunden mit dem Feld, das sie betreffen.
- Selbst ausgelieferte Schriften und keine Einbindung fremder Dienste ohne Ihre Einwilligung – das hält die Seite auch bei langsamer Verbindung bedienbar.
Geprüft haben wir in Eigenbewertung: automatisiert über alle Seiten mit axe-core 4.13 gegen WCAG 2.1 AA, ergänzt um eine Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, eine Kontrollrechnung aller Farbkombinationen und eine Prüfung der Fokusreihenfolge. Stand: August 2026.
Barriere gefunden? Bitte melden Sie sie uns
Wenn Sie auf dieser Website etwas nicht nutzen können, sagen Sie es uns. Wir kümmern uns darum und geben Ihnen die Auskunft, die Sie brauchen, in der Zwischenzeit auf einem anderen Weg – am schnellsten geht das am Telefon.
- Köthen · Kleintiere 03496 511 86 00
- Köthen · Nutztiere 03496 41 22 40
E-Mail: mail@vetaregio.de
Postweg: Praxis Köthen, Friedrich-Ebert-Straße 40 A, 06366 Köthen (Anhalt)
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle wenden. Sie überwacht bundesweit die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Stand dieser Erklärung: August 2026