Neue Gebührenordnung

Erhöhung der GOT ab 22.11.2022

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die Abrechnung unserer tierärztlichen Leistungen erfolgt über die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese wurde nun nach 23 Jahren (erste Fassung 1999) überarbeitet und im Mai 2022 vom Bundesrat verabschiedet, Ab dem 22. November 2022 tritt nun die neue GOT in Kraft.

Was heißt das für Sie und Ihren Vierbeiner? Weitere Detail finden Sie hier